Online-Beurkundung

Einfach, schnell und digital. Einige einvernehmliche Verfahren im Gesellschaftsrecht können Sie bequem online mittels Videokommunikation erledigen:

Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Anmeldungen zum Handelsregister, zum Partnerschaftsregister sowie zum Genossenschafts- und Vereinsregister

Einvernehmliche Gesellschafterbeschlüsse (z.B. Satzungsänderungen, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung, Liquidation)

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Online-Termin mit mir!

Einfach online zum Notar

Testen Sie eine Online-Beurkundung oder eine Online-Beglaubigung doch einfach mal aus: Sie benötigen lediglich einen Personalausweis mit eID-Funktion und Ausweis-PIN (bei Personalausweisen, die vor dem 2. August 2021 ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass), einen handelsüblichen PC oder Laptop sowie ein Mobilfunkgerät – und natürlich Affinität zur digitalen Welt.

Die Bundesnotarkammer hat in einem Infoblatt die technischen Voraussetzungen zusammengestellt. Außerdem steht eine Webseite für Notarkunden zur Verfügung.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und eine Online-Beurkundung wünschen, schreiben Sie uns eine E-Mail an office@notarkoenig.com. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und zum Ablauf des notariellen Online-Verfahrens finden Sie auch unter online.notar.de.